Haben wir Sie doch erwischt! Bei allem gebotenen Ihnen und dem Hohen Hause verdientermas- sen zu zollenden Respekt, da steht doch links vom Symbol nix dunkelrotes wie beschrieben. Also wollen Sie bitteschoen unsere Stellungnahme lesen, nicht erst damit spielen, es sei denn, Sie fahren, um einen Grund zum Lesen zu bekom- men, jetzt mit dem Fahrrad eine Strafrunde - auf einem rustikal elastisch zugerichteten Wirtschaftsweg (siehe als Anhaltspunkt in mehrerlei Sinne des Wortes die bei gutem Wetter fotografierte Wegesituation auf Abb.10), - gegen den Willen des Wegeeigentuemers (am besten das GG psychisch und physikalisch wasserdicht verpackt mitnehmen), - gegen die StVO (die brauchen Sie dann ja nicht mitzunehmen), - abseits des Paragraphen 60 BNatSchG (dto.), - naemlich in der ministeriell gebotenen Furcht davor, dass Sie vor allem im Ruebenernte-Matsch oder bei morgendlichem Glatteis einen Haftungs-Fall generieren könnten oder dass der Wegeeigentuemer die Sache anders sehen könnte als Sie. Nicht-Radfahrer loesen bitte stattdessen die Bedeutung der Beschilderung in Abb.1 auf. So was aber auch, es naht nicht nur der 8.11., sondern, was diese (aber nur diese !!!) Seite betrifft, auch der 11.11... Gruß Tilman Kluge